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GS1 FAQs

In den FAQ'S, Frequently asked Questions (= oft gestellte Fragen) finden Sie rasch Antworten auf oftmals gestellte Fragen.

Klicken Sie auf die Fragen um zur Antwort zu gelangen.

 

1. Ist das GS1 System international gültig?

2. Was bedeutet GLN / BBN / ILN?

3. Welche Informationen sind in der GTIN (vormals EAN) verschlüsselt?

4. Wer ist für die Verwaltung der Nummern verantwortlich?

5. Beschreiben die ersten 2 bzw. 3 Stellen der GTIN (vormals EAN) das Ursprungsland?

6. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine GTIN-8 (vormals EAN-8) zu bekommen?

7. Wie werden mengen- oder gewichtsvariable Produkte (EVE) identifiziert?

8. Was ist der Unterschied zwischen einer EAN- und einer UPC-Nummer und wann benötige ich eine UPC Nummer?

9. Was ist eine ISBN?

10. Wozu dient der Add-On?

11. Was kostet die Teilnahme am GS1 System?

12. Kann ich bei einer Firmenübernahme deren GTIN (vormals EAN) weiterverwenden?

13. Kann eine EAN-Nummer für verschiedene Produkte verwendet werden?

14. Bekomme ich von GS1 Austria auch den Strichcode?

15. Welche Farben kann man für den Strichcode verwenden?

16. Wie groß soll der Strichcode sein?

17. Was ist die Prüfziffer und wie wird sie errechnet?

18. Welche Fehler sollen bei der Strichcodeherstellung vermieden werden?

19. Was muß meine Strichcodeerstellungssoftware können?

 

Fragen zu GS1-128 (EAN 128)

 

1. Ist das GS1 System international gültig?

Das GS1 System ist international gültig und anwendbar.

 

2. Was bedeutet GLN / BBN / ILN?

Die GLN = Global Location Number dient zur Identifikation von Unternehmen und Unternehmensbereichen. Ebenso ist die GLN die Voraussetzung zur Bildung einer GTIN, vormals EAN-Artikelnummer. Im Zuge der internationalen Vereinheitlichung wurde der Begriff BBN = bundeseinheitliche Betriebsnummer auf „GLN“ „geändert“ und umfasst nun die GS1 Basisnummer, den Lokationsbezug und die Prüfziffer (insgesamt 13 Stellen). In Deutschland wurde der Begriff „ILN“ = Internationale Lokationsnummer mittlerweile ebenfalls vom global eindeutigen Begriff „GLN“ abgelöst.


3. Welche Informationen sind in der GTIN (vormals) EAN verschlüsselt?

In der GTIN werden keine Informationen verschlüsselt, es werden damit lediglich die Artikel eindeutig identifiziert.

 

4. Wer ist für die Verwaltung der Nummern verantwortlich?

Für die GLN (Global Location Number) ist die jeweilige nationale GS1-Organisation verantwortlich. Für die Vergabe und Verwaltung der zugehörigen Artikelnummern (GTIN) ist der jeweilige Systemteilnehmer (Nummerninhaber) verantwortlich.

 

5. Beschreiben die ersten 2 bzw. 3 Stellen der GTIN (vormals) EAN das Ursprungsland?

Von GS1 Global Office (vormals EAN-International) wurden für jedes Mitgliedsland Länderpräfixe vergeben. Diese Länderpräfixe (die ersten 2 bis 3 Stellen des EAN-Codes) bezeichnen nur das Vergabeland, geben jedoch keinen Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder eines Produktes.

 

6. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine GTIN-8 (vormals EAN-8) zu bekommen?

Die GTIN-8 wird nur für kleinvolumige Erzeugnisse vergeben. D.h. bei Beantragung eine GTIN-8 muss der Kunde ein Muster des Artikels als Bedarfsnachweis mitschicken. Grund dafür ist ein begrenztes Nummern-kontingent (dadurch sind GTIN-8 Nummern teurer).

 

7. Wie werden mengen- oder gewichtsvariable Produkte (EVE) identifiziert?

Mengenvariable Produkte (EVE) sind mittels GTIN nicht eindeutig zu identifizieren, da im Barcode eine andere wichtige Information benötigt wird, nämlich das Gewicht, der Preis oder die Stückzahl. Dafür wurde von GS1 Global Office (vormals EAN-International) der Präfixbereich 20 – 29 für In-Store Numbering reserviert. Jede nationale GS1-Organisation hat die für das jeweilige Land erforderlichen Strukturen (Preis, Gewicht, Stück) fix definiert.

 

8. Was ist der Unterschied zwischen einer GTIN (vormals EAN) - und einer UPC-Nummer und wann benötige ich eine UPC Nummer?

Die EAN-Normalversion ist 13-stellig und die Kurzversion 8-stellig. Die UPC-Normalversion ist 12-stellig und die Kurzversion 8-stellig. Die Kompatibilität mit dem GTIN/EAN-Code wird dadurch erreicht, dass den UPC-Nummern eine nicht in Erscheinung tretende 0 (bei der Programmierung) vorgesetzt wird. Damit kann dieser mit einem Lesegerät mit GTIN/EAN - Decodierlogik gelesen werden. Die Prüfziffer errechnet sich genauso wie bei der EAN-Nummer. Für den Vertrieb von Produkten im nordamerikanischen Raum (USA und Kanada) wurde bisher ein UPC (12-stellig) benötigt. Seit 01. Jänner 2005 ist dies nicht mehr erforderlich. Es kann allerdings nach wie vor zu Problemen bei der Verwendung von 13-stelligen GTINs kommen. Wir ersuchen Sie daher, vorher mit Ihrem Abnehmer zu klären, ob 13-stellige GTINs verarbeitet werden können.

 

9. Was ist eine ISBN?

ISBN = Internationale Standardbuchnummer. Die ISBN identifiziert eine bestimmte Auflage/Ausgabe einer Veröffentlichung eines Buches. Das ISBN-Nummerierungssystem lässt sich in der EAN-13 Symbologie (mit dem Präfix 978 und der darauffolgenden ISBN plus der neu errechneten Prüfziffer) darstellen. Achtung! Ab 01.01.2007 ist die ISBN nicht mehr 10-stellig sondern 13-stellig. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

10. Wozu dient der Add-On?

Add-On, auch EAN Zusatzsymbol genannt, wird verwendet um zusätzliche Informationen, zur Erweiterung des EAN Hauptsymbols, zu verschlüsseln. Diese Zusatzsymbole wurden für die Verwendung auf Zeitschriften und Zeitungen eingeführt, um z.B. eine bestimmte Ausgabe zu kennzeichnen (wöchentlich, monatlich). Der Add-On ist zwei- oder fünfstellig.

 

11. Was kostet die Teilnahme am GS1 System?

Es wird eine einmalige Beitrittsgebühr verrechnet (inkludiert das GS1-Handbuch und die Spezifikationen auf CD-Rom.). Die jährliche Lizenzgebühr ist sowohl vom Umsatz als auch vom Umfang des zugeteilten Nummernkreises abhängig. Die entsprechende Tarifeinstufung für die jährliche Lizenzgebühr können Sie dem Antragsformular entnehmen.

 

12. Kann ich bei einer Firmenübernahme deren GTIN's (EAN's) weiterverwenden?

Ummeldungen können jederzeit vorgenommen werden und sind schriftlich mit einer Kopie des Firmenbuchauszuges bzw. Gewerbescheines an GS1 Austria bekannt zu geben. Bei nicht Verwendung der GTIN (EAN) kann diese zu jedem Jahresende mit einer Frist von drei Monaten bei GS1 Austria schriftlich gekündigt werden.

 

13. Kann eine GTIN (vomals EAN) für verschiedene Produkte verwendet werden?

Nein. Jeder einzelne Artikel (Endverbrauchereinheit) und jede existierende Verpackungseinheit (Liefereinheit) benötigt eine eigene GTIN.

 

14. Bekomme ich von GS1 Austria auch den Strichcode?

Für die Umsetzung Ihrer GTIN (vormals EAN) in einen Strichcode wenden Sie sich bitte an eine der genannten Firmen aus der Liste unserer Solution Provider.

 

15. Welche Farben kann man für den Strichcode verwenden?

Die am meisten verwendete und am besten zu entschlüsselnde Farbkombination sind „schwarze Balken auf weißem Grund“. Jedoch sind viele andere Farbkombinationen möglich. Dafür gibt es eine Broschüre von GS1 Austria, die Ihnen bei der Farbwahl helfen und unterschiedlich lesbare und nicht lesbare Möglichkeiten aufzeigt.

 

16. Wie groß soll der Strichcode sein?

Ein GTIN (EAN) -Symbol sollte immer den allgemeinen EAN.UCC Spezifikationen entsprechen. Hierbei wird von einer Nominalgröße eines EAN-13 Symbols (100 %) ausgegangen. Die Breite beträgt dann inklusive der Hellfeldzonen, 37,29 mm, wobei die Höhe mindestens 25,91 mm betragen sollte, um die lageunabhängige Lesbarkeit zu garantieren. Empfohlene Vergrößerungsfaktoren liegen zwischen 0,8 und 2, ausgehend von der Nominalgröße. Die entsprechenden Abmessungen eines EAN-8 Nominalsymbols sind: Breite: 26,73 mm Höhe: 21,31 mm Sonst gelten die selben Regeln wie für GTIN-13 (EAN-13).

 

17. Was ist die Prüfziffer und wie wird sie errechnet?

Die Prüfziffer wird benötigt, um die richtige Datenerfassung zu garantieren (Proberechnung). Die Prüfziffern werden nach einem bestimmten festgelegten Rechenalgorithmus (Modulo 10) berechnet.

 

18. Welche Fehler sollen bei der Strichcodeherstellung vermieden werden?

Für die GTIN (EAN) -Symbole soll ausreichend Platz zur Verfügung stehen (siehe Strichcodegößen). Die zweite Bedingung bezieht sich auf die Farbwahl. Gut ausgelesen können nur dunkle Balken auf hellem Grund werden. Vom Standard, schwarze Balken auf weißem Grund, abweichende Kombinationen, sollten auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Darüber hinaus muss eine taugliche Erstellungssoftware zum Einsatz kommen.

 

19. Was muß meine Strichcodeerstellungssoftware können?

Gute Strichcodeerstellungssoftware lässt sich schon vorm vorliegen des gedruckten Symbols beurteilen. Diese Programme errechnen die Prüfziffer selbst. Die zur Auswahl stehenden Vergrößerungsfaktoren bewegen sich zwischen 0,8 und 2 (GTIN-8/EAN-8 und GTIN-13/EAN-13) und die vorgeschlagene Symbolhöhe ist die nominale. Darüber hinaus muss der verwendete Drucker eingestellt werden (z.B. Auflösung, Ausrichtung der Balken…), wodurch bei weitem nicht mehr alle Vergrößerungen zulässig sind und nur mehr jene, die zu einer guten Druckqualität führen auswählbar sind.